Allgemeine Geschäftsbedingungen zur SaaS Softwarelösung Produra ab Version 4
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der bluedoc GmbH, Zimmerner Str. 25, 84367 Tann, Telefon: 089 891690-0, Telefax: 089 891690-99, E-Mail: info@bluedoc.com, Registergericht: Amtsgericht Landshut, Registernummer: HRB 11353; Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE217771250, Geschäftsführer: Markus Löffler und Ute Weber (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden (nachfolgend: „Nutzer“ oder „Kunde“), die die Softwarelösung „Produra“ (nachfolgend: „Produra“, „Software“ oder „Anwendung“) bzw. Erweiterungen oder weitere Leistungen hierzu zum Gegenstand haben, selbst wenn dies nicht nochmals gesondert vereinbart wird.
(2) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, gelten ausschließlich diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages gültigen Fassung. Die jeweils neueste Fassung der AGB kann jederzeit unter https://www.produra.de/agb eingesehen, heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Der Kunde stimmt durch die Registrierung eines Accounts auf www.produra.de der Anwendung dieser AGB ausdrücklich zu und verzichtet auf die Geltendmachung eigener abweichender Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufs- und Zahlungsbedingungen. Andere Geschäftsbedingungen gelten auch dann nicht, wenn der Anbieter diesen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur dann Anwendung, wenn diese gesondert, ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Sollte der Kunde hiermit nicht einverstanden sein, muss er den Anbieter hierauf sofort schriftlich hinweisen.
(3) Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine Bereitstellung der Anwendung an Verbraucher ist ausgeschlossen.
(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch die Händlerin maßgebend.
§ 2 Registrierung
(1) Die Nutzung der Anwendung setzt eine vorherige Registrierung voraus. Ein Anspruch auf Eröffnung eines Benutzerkontos besteht nicht. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich unbeschränkt geschäftsfähige Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Auf Verlangen des Anbieters hat der Kunde dem Anbieter eine Kopie seines Personalausweises zuzusenden bzw. seine Umsatzsteueridentifikationsnummer zu benennen und registerrechtliche Eintragung zu dokumentieren. Zur Registrierung füllt der Kunde elektronisch das auf der Webseite des Anbieters vorhandene Anmeldeformular „Anmelden“ aus. Die zur Erstellung des Benutzerkontos erforderlichen Daten sind vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Nach erfolgreicher Registrierung erfolgt die Anmeldung zur Website durch Eingabe der hinterlegten E-Mail-Adresse des Kunden, des durch den Kunden gewählten Passworts. Der Kunde ist verpflichtet das Passwort geheim zu halten und dieses Dritten keinesfalls mitzuteilen.
(2) Soweit sich die persönlichen bzw. Firmenangaben des Kunden ändern, ist der Kunde selbst für deren Aktualisierung verantwortlich. Alle Änderungen können auf der Webseite des Anbieters nach Anmeldung unter „Administrator > Mein Profil“ vorgenommen werden.
§ 3 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Einrichtung und Bereitstellung der Softwareanwendung „Produra“ zur Nutzung ihrer Funktionalitäten, die technische Ermöglichung der Nutzung der Anwendung vermittels eines Internetbrowsers und die Einräumung bzw. Vermittlung von Nutzungsrechten an der Anwendung sowie die Bereitstellung von Speicherplatz für die vom Kunden durch Nutzung der Anwendung erzeugten und/oder die zur Nutzung der Anwendung erforderlichen Daten (im Folgenden: Anwendungsdaten) durch den Anbieter gegenüber dem Kunden gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.
(2) Die Anwendung wird in Varianten angeboten, die sich nach der Anzahl der aktiven Benutzer richtet:
(a) 1 aktiver Benutzer
(b) bis zu 10 aktive Benutzer
(c) bis zu 20 aktive Benutzer
(d) bis zu 50 aktive Benutzer
(3) Für die Einstufung in die jeweilige Vertragsvariante nach Abs. 2 werden nur aktive Benutzer gezählt. Der Kunde kann eine über die aktiven Benutzer hinausgehende Zahl von Nutzern anlegen und verwalten. Für diese Benutzer besteht jedoch keine Möglichkeit, sich einzuloggen und neue Daten zu erfassen (inaktive Nutzer). Der Kunde kann innerhalb der jeweils gewählten Vertragsvariante zusätzliche aktive Benutzer einzeln hinzubuchen.
(4) Soweit der kostenpflichtigen Nutzung der Anwendung einer kostenfreie Testphase vorausgeht, kann der Nutzer hieraus keine über die gesetzlichen Haftungsansprüche hinausgehenden Ansprüche geltend machen.
§ 4 Vertragsschluss
(1) Zur Bestellung wählt der Kunde eine Vertragsvariante und eine Zahlweise bzw. Vertragslaufzeit aus. Nach Eingabe seiner Daten wird die Bestellung zusammengefasst. Mit Bestätigung der AGB durch Setzen eines Häkchens und Klick auf „jetzt kostenpflichtig bestellen“ kommt der Vertrag mit dem Anbieter zustande. Der Kunde erhält eine Bestätigung des Vertragsschlusses per E-Mail.
(2) Die Hinzubuchung weiterer Nutzer oder die Änderung der Vertragsvariante erfolgt über den Administratorenbereich in zwei Schritten. Im ersten Schritt ist die Anzahl der hinzuzubuchenden Benutzer auszuwählen. Im zweiten Schritt wird die Auswahl nochmals aufgelistet. Eine Korrektur der Auswahl kann durch klicken des „Zurück“-Buttons vorgenommen werden. Der Abschluss der Bestellung erfolgt durch Klick auf den Button „Bestätigen und kostenpflichtig bestellen“.
§ 5 Bereitstellung der Anwendung und Speicherplatz für Anwendungsdaten
(1) Der Anbieter hält die Anwendung in der jeweils aktuellen Version ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses (§ 4) auf einer oder mehreren zentralen Datenverarbeitungsanlagen, die er von Dritten mietet (im Folgenden: Server), zur Nutzung nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen bereit. Der Leistungsumfang der Anwendung bzw. der Erweiterungen und Zusatzleistungen ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Leistungsbeschreibung der Anwendung. Die Leistungsbeschreibung ist Bestandteil der AGB.
(2) Der Anbieter haftet dafür, dass die bereitgestellte Anwendung
- für die sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung ergebenden Zwecke geeignet ist,
- während der gesamten Vertragslaufzeit frei von Mängeln ist,
- frei von Viren und ähnlicher Schadsoftware ist, welche die Tauglichkeit der Anwendung zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben
wobei der Anbieter die branchenübliche Sorgfalt schuldet. Bei der Feststellung, ob den Auftragnehmer ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht vollkommen fehlerfrei erstellt werden kann.
(3) Der Anbieter übermittelt dem Kunden die Zugangsdaten zur Nutzung der Anwendung. Der Kunde kann eigenständig eine beliebige Zahl von Benutzern anlegen. Der vollständige Funktionsumfang steht nur für die der Vertragsvariante entsprechenden (bzw. hinzugebuchten) Zahl von Benutzern zur Verfügung. Die hierbei vom Kunden zu beachtenden Sicherheitsmaßnahmen ergeben sich aus § 11 dieser AGB.
(4) Soweit der Anbieter die Anwendung selbst herstellt, sorgt er dafür, dass diese stets dem erprobten Stand der Technik entspricht. Soweit der Anbieter Teile der Anwendung (bspw. Plugins etc.) von Dritten bezieht, wird er die letzte allgemein am Markt verfügbare Version des jeweiligen Teils der Anwendung spätestens drei Monate ab herstellerseitiger allgemeiner Marktfreigabe zur Nutzung durch den Kunden bereithalten.
Sofern und soweit die Bereitstellung einer neuen Version oder eine sonstige Änderung dazu führt, dass dadurch die Funktionalitäten der Anwendung, durch die Anwendung unterstützte Arbeitsabläufe des Kunden und/oder Beschränkungen in der Verwendbarkeit bisher erzeugter Daten beeinträchtigt werden, wird der Anbieter dies dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung in Textform ankündigen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht in Textform innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil. Der Anbieter wird den Kunden bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannte Frist und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam machen.
(5) Der Anbieter hält auf dem Server ab dem Zeitpunkt der betriebsfähigen Bereitstellung der Anwendung Speicherplatz zur Ablage der Anwendungsdaten bereit. Der Speicher für Anwendungsdaten wird hierbei ohne Begrenzung zur Verfügung gestellt.
(6) Die Anwendung und die Anwendungsdaten werden auf dem Server regelmäßig gesichert. Ein Vollbackup wird wöchentlich durchgeführt.
(7) Übergabepunkt für die Anwendung und die Anwendungsdaten ist der Routerausgang des Rechenzentrums des Anbieters.
§ 6 Verfügbarkeit der Anwendung, geplante Nichtverfügbarkeit
(1) Der Anbieter schuldet die im Folgenden vereinbarte Verfügbarkeit der Anwendung und der Anwendungsdaten am Übergabepunkt. Unter Verfügbarkeit verstehen die Vertragspartner die technische Nutzbarkeit der Anwendung und der Anwendungsdaten am Übergabepunkt zum Gebrauch durch den Kunden.
(2) Der Anbieter stellt dem Kunden die Anwendung ab dem Zeitpunkt der Registrierung bereit, dies jedoch unter Ausschluss der vereinbarten Zeiten angekündigter Nichtverfügbarkeit.
(3) Zur verfügbaren Nutzung zählen auch die Zeiträume während
- Störungen in oder aufgrund des Zustands von nicht vom Anbieter oder seinen Erfüllungsgehilfen bereit zu stellenden Teilen der für die Ausführung der Anwendung erforderlichen technischen Infrastruktur;
- Störungen oder sonstigen Ereignissen, die nicht vom Anbieter oder einem seiner Erfüllungsgehilfen (mit-)verursacht sind, zB. die Überschreitung einer vereinbarten zugelassenen Beanspruchung der Anwendung;
- unerheblicher Minderung der Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch;
(4) Angekündigte Nichtverfügbarkeit
(a) Der Anbieter ist in Zeiten der angekündigten Nichtverfügbarkeit berechtigt, die Anwendung und/oder Server zu warten, zu pflegen, Datensicherungen oder sonstige Arbeiten vorzunehmen. Angekündigte Nichtverfügbarkeiten und deren voraussichtliche Dauer werden dem Kunden mindestens 7 Tage im Voraus angekündigt. Diese Frist kann in begründeten Ausnahmefällen verkürzt werden.
(b) Nutzung der Anwendung in Zeiten der angekündigten Nichtverfügbarkeit
Wenn und soweit der Kunde in Zeiten der angekündigten Nichtverfügbarkeit die Anwendung nutzen kann, so besteht hierauf kein Rechtsanspruch. Kommt es bei der Nutzung einer Anwendung in Zeiten der angekündigten Nichtverfügbarkeit zu einer Leistungsreduzierung oder -einstellung, besteht für den Kunden kein Anspruch auf Mangelhaftung oder Schadensersatz.
(5) Störungsbehebung
Der Anbieter trägt im Falle von ungeplanten Nichtverfügbarkeiten der Anwendung dafür Sorge, dass die Störungsbeseitigung innerhalb angemessener Zeit eingeleitet und der Kunde hierüber informiert wird. Der Anbieter trägt ferner dafür Sorge, die gemeldete bzw. bemerkte technische Störung in einer dem Umfang der Störung angemessenen Zeit beseitigt wird.
§ 7 Sonstige Leistungen des Anbieters
(1) Dem Kunden steht während der Vertragslaufzeit ein elektronisches Benutzerhandbuch für die Anwendung und ggf. Erweiterungen zur Verfügung.
Sofern eine Aktualisierung der Anwendung nach § 5 Abs. 4 vereinbart ist und erfolgt, wird das Benutzerhandbuch entsprechend angepasst.
(2) Sofern der Anbieter Software Dritter als Anwendung bereit stellt und von diesem Dritten keine Dokumentation in deutscher/englischer Sprache allgemein erhältlich ist, ist der Anbieter berechtigt, allein die ihm zugängliche Dokumentation zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde ist berechtigt, die zur Verfügung gestellte Dokumentation unter Aufrechterhaltung vorhandener Schutzrechtsvermerke zu speichern, auszudrucken und für Zwecke dieses Vertrags in angemessener Anzahl zu vervielfältigen. Im Übrigen gelten die unter § 8 für die Anwendung vereinbarten Nutzungsbeschränkungen für die Dokumentation entsprechend.
(3) Der Anbieter hält einen Kundensupport bereit. Die Erreichbarkeitszeiten und Kommunikationskanäle sind der Webseite des Anbieters (produra.de) zu entnehmen. Der Anbieter behält sich vor, die Erreichbarkeitszeiten und –kanäle anzupassen.
(4) Weitere Leistungen des Anbieters können jederzeit vereinbart werden. Solche weiteren Leistungen werden gegen Erstattung des nachgewiesenen Aufwands zu den im Zeitpunkt der Beauftragung allgemein geltenden Preisen des Anbieters erbracht.
§ 8 Nutzungsrechte an und Nutzung der Anwendung, Rechte des Anbieters bei Überschreitung der Nutzungsbefugnisse
(1) Nutzungsrechte an der Anwendung
(a) Der Kunde erhält an der Anwendung einfache (nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare), auf die Laufzeit dieses Vertrags beschränkte Nutzungsrechte nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.
(b) Der Kunde nutzt die Anwendung ausschließlich auf dem Server. Eine physische Überlassung der Anwendung an den Kunden erfolgt nicht. Der Kunde darf die Anwendung nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten durch eigenes Personal nutzen.
(c) Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen an der Anwendung vorzunehmen. Dies gilt nicht für Änderungen, die für die Berichtigung von Fehlern notwendig sind, sofern der Anbieter sich mit der Behebung des Fehlers in Verzug befindet, die Fehlerbeseitigung ablehnt oder wegen der Eröffnung des lnsolvenzverfahrens zur Fehlerbeseitigung außer Stande ist.
(d) Sofern der Anbieter während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die Anwendung vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.
(e) Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insb. nicht berechtigt, die Anwendung über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die Anwendung Dritten zugänglich zu machen. lnsb. ist es nicht gestattet, die Anwendung zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insb. nicht zu vermieten oder zu verleihen.
(2) Verpflichtungen des Kunden zur sicheren Nutzung
(a) Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, die Nutzung der Anwendung durch Unbefugte zu verhindern; insbesondere stellt der Kunde stellt sicher, dass die verwendeten Passwörter mindestens 8 Zeichen enthalten.
(b) Der Kunde haftet dafür, dass die Anwendung nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Daten, insb. Anwendungsdaten, erstellt und/oder auf dem Server gespeichert werden.
(3) Verletzung der Bestimmungen nach Abs. 1 und 2 durch den Kunden
(a) Verletzt der Kunde die Regelungen in Abs. 1 oder 2 aus von ihm zu vertretenden Gründen, kann der Anbieter den Zugriff des Kunden auf die Anwendung oder die Anwendungsdaten sperren, wenn die Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann.
(b) Verstößt der Kunde rechtswidrig gegen Abs. 2 lit. b, ist der Anbieter berechtigt, die dadurch betroffenen Daten bzw. Anwendungsdaten zu löschen. Im Fall eines rechtswidrigen Verstoßes durch Nutzer hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insb. dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.
Verletzt der Kunde trotz entsprechender schriftlicher Abmahnung des Anbieters weiterhin oder wiederholt die Regelungen in Abs. 1 oder 2, und hat er dies zu vertreten, so kann der Anbieter den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen.
(c) Im Falle von Pflichtverletzungen durch den Kunden kann der Anbieter Schadensersatz nach Maßgabe von § 14 geltend machen, es sei denn, der Kunde hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten
(4) Sofern und soweit während der Laufzeit dieses Vertrags, insb. durch Zusammenstellung von Anwendungsdaten, durch nach diesem Vertrag erlaubte Tätigkeiten des Kunden auf dem Server des Anbieters eine Datenbank, Datenbanken, ein Datenbankwerk oder Datenbankwerke entstehen, stellen alle Rechte hieran dem Kunden zu. Der Kunde bleibt auch nach Vertragsende Eigentümer der Datenbanken bzw. Datenbankwerke.
§ 9 Haftung für Rechte Dritter
Der Anbieter haftet nicht für eine Verletzung der Rechte Dritter durch den Kunden, sofern und soweit sich diese Verletzung aus einer Überschreitung der nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte ergibt. In diesem Fall stellt der Kunde den Anbieter auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter.
§ 10 Entgelt
(1) Die Vergütung für die zu erbringenden Leistungen der Nutzungsgewährung bzgl. der Anwendung und der Zurverfügungstellung von Speicherplatz erfolgt nach Wahl des Kunden gegen eine monatliche oder jährliche Grundpauschale.
(2) Die jeweilige Grundpauschale richtet sich nach der zum Vertragsschluss (§ 4) geltenden Preisliste. Die Preisliste kann auf der Webseite des Anbieters (produra.de) eingesehen werden. Die jeweilige Pauschale fällt für jeden Abrechnungszeitraum ab betriebsfähiger Bereitstellung bzw. Hinzubuchung zusätzlicher Benutzer an und wird jeweils am ersten Werktag des Abrechnungszeitraums im Voraus fällig. Hat der Kunde den Vertrag berechtigterweise außerordentlich gekündigt, so ist die Pauschale zeitanteilig zurückzuzahlen.
(3) Soweit zwischen den Parteien ein Datenimport vereinbart wird, ist dieser gemäß gesonderter Vereinbarung zu vergüten.
(4) Sonstige Leistungen werden vom Anbieter nach Aufwand (Zeit & Material) zu den jeweils im Zeitpunkt der Beauftragung geltenden allgemeinen Listenpreisen des Anbieters erbracht.
(5) Vergütungen werden zuzüglich MwSt. in der jeweils anfallenden gesetzlichen Höhe geschuldet.
§ 11 Pflichten und Obliegenheit des Kunden
Der Kunde wird alle Pflichten und Obliegenheiten erfüllen, die zur Abwicklung des Vertrags erforderlich sind. Er wird insbesondere
(1) die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen (§ 5 Abs. 3) geheim halten, vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Diese Daten sind durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen. Der Kunde wird den Anbieter unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten;
(2) die Beschränkungen/Verpflichtungen im Hinblick auf die Nutzungsrechte nach § 8 einhalten, insb.
(a) keine Informationen oder Daten unbefugt abrufen oder abrufen lassen oder in Programme, die von dem Anbieter betrieben werden eingreifen oder eingreifen lassen oder in Datennetze des Anbieters unbefugt eindringen oder ein solches Eindringen fördern;
(b) den im Rahmen der Vertragsbeziehung und/oder unter Nutzung der Anwendung möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten und Informationen an Dritte zu Werbezwecken nutzen;
(c) den Anbieter von Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Anwendung durch ihn beruhen oder die sich aus vom Kunden verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Anwendung verbunden sind;
(d) die berechtigten Nutzer verpflichten, ihrerseits die für sie geltenden Bestimmungen dieses Vertrags einzuhalten;
(3) dafür Sorge tragen, dass er (zB bei der Übermittlung von Texten/Daten Dritter auf den Server des Anbieters) alle Rechte Dritter an von ihm verwendetem Material beachtet;
(4) nach § 12 Abs. 2 die ggf. erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit er bei Nutzung der Anwendung personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift;
(5) vor der Versendung von Daten und Informationen an den Anbieter diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen;
(6) wenn er zur Erzeugung von Anwendungsdaten mit Hilfe der Anwendung dem Anbieter Daten übermittelt, diese regelmäßig und der Bedeutung der Daten entsprechend sichern und eigene Sicherungskopien erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu ermöglichen;
(7) sofern und soweit ihm einvernehmlich die technische Möglichkeit dazu eröffnet wird, regelmäßig die auf dem Server gespeicherten Anwendungsdaten durch Download sichern; unberührt bleibt die Verpflichtung des Anbieters zur Datensicherung nach § 5 Abs. 6.
§ 12 Datensicherheit, Datenschutz
(1) Die Vertragspartner werden die jeweils anwendbaren, insb. die in Deutschland gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insb. Datenschutzgrundverordnung und Bundesdatenschutzgesetz) beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 53 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
(2) Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen, Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Fall eines Verstoßes den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei.
(3) Der Anbieter wird kundenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieses Vertrags erfordert. Der Kunde stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu.
(4) Die Verpflichtungen nach Abs. 1 bis 3 bestehen, so lange Anwendungsdaten im Einflussbereich des Anbieters liegen, auch über das Vertragsende hinaus.
(5) Die Vertragspartner schließen nach Maßgabe von Art. 28 DSGVO die als Anhang diesem Vertrag beigefügte Vereinbarung über die Auftragsdatenvereinbarung. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und der Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung geht Letztere Ersterem vor.
§ 13 Geheimhaltung
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten oder noch zu erlangenden und als vertraulich bezeichneten oder den Umständen nach als vertraulich anzusehenden Informationen. Die Tatsache, dass zwischen den Vertragspartnern eine Geschäftsbeziehung besteht, ist keine vertrauliche Information.
(2) Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nach Beendigung des Vertrages fort.
(3) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für solche Informationen, die
- dem Informationsempfänger nachweislich vor Kenntnisgabe durch den anderen Vertragspartner bekannt oder zugänglich gemacht waren;
- dem Informationsempfänger nach Kenntnisgabe durch den anderen Vertragspartner nachweislich auf rechtmäßige Weise durch Dritte bekanntgegeben werden, die keiner Geheimhaltungspflicht unterliegen;
- infolge von Veröffentlichungen oder aus anderweitigem Grund Gemeingut der Fachwelt waren oder nach Kenntnisgabe wurden.
(4) Unbeschadet vorgenannter Bestimmungen ist der Auftragnehmer berechtigt, seinen gesetzlichen Auskunftspflichten auch hinsichtlich der ihm überlassenen Informationen nachzukommen.
§ 14 Haftung
(1) Die Vertragspartner haften einander bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihnen sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Vertragspartner im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
(3) Im Übrigen haftet ein Vertragspartner nur, soweit er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die für die Erreichung des Vertragsziels von besonderer Bedeutung sind, ebenso alle diejenigen Pflichten, die im Fall einer schuldhaften Verletzung dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. Im Falle der unentgeltlichen Gestattung der Nutzung (Testversion) wird diese Haftung durch § 599 BGB begrenzt. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen; Abs. 1 und 2 bleiben unberührt.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 15 Laufzeit, Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt am Tag der Freischaltung und Übermittlung der Zugangsdaten an den Kunden. Die Laufzeit des Vertrags beträgt nach Wahl des Kunden entweder einen Monat oder zwölf Monate. Nach Ende der Laufzeit kann der Kunde den Vertrag innerhalb von 10 Tagen, rückwirkend zum Ende der Vertragslaufzeit, verlängern. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt.
(2) Der Kunde kann jederzeit auf eine höhere Vertragsvariante wechseln. Mit dem Wechsel der Vertragsvariante beginnt eine neue Vertragslaufzeit gemäß Abs. 1. Ein Downgrade ist erst am Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit möglich.
(3) Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der jeweils andere Vertragspartner seine Vertragspflichten grob vertragswidrig und trotz schriftlicher Abmahnung und/oder Fristsetzung verletzt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn der Kunde mit der Zahlung von Entgelten oder wesentlichen Teilen hiervon in Verzug gerät und das Entgelt auch nach Mahnung nicht innerhalb angemessener Frist zahlt oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt und/oder ein solches Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
(4) Wird das Vertragsverhältnis wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden durch den Anbieter außerordentlich gekündigt, verpflichtet sich der Kunde, dem Anbieter den aus der außerordentlichen Kündigung resultierenden Schaden zu ersetzen.
(5) Kündigungen gem. Abs. 3 bedürfen der Textform.
(6) 20 Tage nach Ablauf der Vertragslaufzeit (Abs.1 S.1) und dem 10-Tages-Zeitraum (Abs.1 S.2) wird der Zugang zum Kundenkonto gesperrt, sofern der Kunde den Vertrag nicht innerhalb des zehn-Tages-Zeitraumes (Abs.1 S.2) verlängert. Sofern nicht anders vereinbart, werden sämtliche Daten des Kunden 30 Tage nach Ende der Vertragslaufzeit gelöscht, insbesondere auch die der Nutzer sowie die von diesen eingegebenen Daten. Es obliegt dem Kunden, seine Daten rechtzeitig auf sein lokales System zu speichern.
(7) Der Anbieter ist bereit, dem Kunden innerhalb eines Monats nach Beendigung des Vertrags seine Daten in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen. Soweit nicht anders vereinbart, werden die Daten als MySQL-Dump zur Verfügung gestellt. Nach Ablauf des in Abs. 6 S.2 genannten Zeitraumes hat der Kunde keinen Anspruch auf Aushändigung der Daten. Soweit dem Anbieter eine Aushändigung von Daten möglich ist, übernimmt der Anbieter keine Gewähr für Vollständigkeit und Integrität der Daten.
(8) Der Kunde ist für die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (z.B. wegen steuerrechtlicher Vorschriften) bezüglich seiner Kundendaten ausschließlich selbst verantwortlich.
§ 16 Höhere Gewalt
Keiner der Vertragspartner ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Fall und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. lnsb. folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:
- von dem Vertragspartner nicht zu vertretende(s) Feuer/Explosion
- Überschwemmung,
- Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo,
- über 6 Wochen andauernder und von dem Vertragspartner nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf,
- nicht von einem Vertragspartner beeinflussbare technische Probleme des Internets.
Jeder Vertragspartner hat den anderen über den Eintritt eines Falls höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(2) Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB beeinträchtigt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts.
(3) Ergeben sich in der praktischen Anwendung des Vertrags Lücken, die die Vertragspartner nicht vorgesehen haben, oder wird die Unwirksamkeit einer Regelung rechtskräftig oder von beiden Vertragspartnern übereinstimmend festgestellt, so verpflichten sie sich, diese Lücke oder unwirksame Regelung in sachlicher, am wirtschaftlichen Zweck des Vertrages orientierter angemessener Weise auszufüllen bzw. zu ersetzen.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand ist, sofern nicht eine Norm zwingend einen anderen Gerichtsstand anordnet, das für 84367 Tann zuständige Landgericht.
Stand 01.09.2020